Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strobel Immobilienverwaltungs GmbH für Seminarveranstaltungen Stand Oktober 2016
§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden Leistungsnehmer)
an Seminaren (im Folgenden Veranstaltung) und der Strobel
Immobilienverwaltungs GmbH mit Sitz in Ulm (im Folgenden
Leistungsgeber). Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt
werden.
§ 2 Angebot und Anmeldung
Der Leistungsnehmer erhält das Leistungsangebot (Veranstaltungsübersicht,
Prospektmaterial, Internet- oder Newsletterankündigung)
über die von ihm gewünschte Veranstaltung. Dieses Angebot ist
freibleibend und unverbindlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung
kann über Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen und wird durch
die schriftliche Bestätigung des Leistungsgebers rechtsverbindlich.
§ 3 Leistung und Teilnahmegebühren
Die im Leistungsangebot aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich
pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt,
beinhaltet das Leistungsangebot die Teilnahme an dem jeweiligen
Veranstaltungstermin, Tagungsunterlagen, Verpflegung und
Pausengetränke. Der Umfang der Leistung ergibt sich vorrangig aus
der Leistungsbeschreibung. Änderungen, z.B. den Wechsel in ein anderes
Tagungshotel, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen
und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms
unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen,
behält sich der Leistungsgeber vor. Übernachtungs-, Anreiseund
sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.
§ 4 Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien
Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Leistungsgeber
zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten
Teilnahmegebühr enthalten. Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen
oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein
dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen,
dem jeweiligen Autor oder Verlag. Dem Leistungsnehmer ist es nicht
gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche
Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren,
in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner
Form zu verbreiten und|oder Dritten zugänglich zu machen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird vor Beginn der
Veranstaltung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarte
Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die
Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird.
Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden
ist.
§ 6 Rücktritt/Widerruf
Ist dem Leistungsgeber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund
höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung
des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl)
nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Weitere Ansprüche gegen den Leistungsgeber können
nicht geltend gemacht werden.
Stornierungen, die nicht mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung
schriftlich eingehen, verpflichten zur vollständigen Zahlung
der Gebühren.
Soweit der Leistungsnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat
er das Recht, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss
gem. § 361 a BGB zu widerrufen. Wenn der Vertragsabschluss
weniger als 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung
erfolgt, hat der Leistungsnehmer die Möglichkeit, bis
spätestens zum Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf die
Geltendmachung des Widerrufsrechtes zu verzichten.
§ 7 Haftung
Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für einen mit der
Veranstaltung beabsichtigten Erfolgt und|oder eine gegebenenfalls
beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und|oder das Bestehen
solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind. Für Schäden,
die der Leistungsnehmer in den Veranstaltungsräumen (Hotel,
Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Leistungsgeber als
auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Leistungsgeber haftet
nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe,
Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige
Hausordnung ist zu beachten.
§ 8 Datenerfassung und Datenschutz
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des
Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten
des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen
Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer
ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses
mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers
einverstanden.
§ 9 Gerichtsstand
Soweit der Leistungsnehmer Vollkaufmann im Sinne des HGB
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Ulm als
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung
in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.